Das Vorsichtsprinzip im Internationalen Vergleich am Beispiel von Rückstellungen de Christian mc Cann(Grin Verlag) (in German)
Mc Cann Christian
Synopsis "Das Vorsichtsprinzip im Internationalen Vergleich am Beispiel von Rückstellungen de Christian mc Cann(Grin Verlag) (in German)"
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Fachbereich Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Verabschiedung der Verordnung Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards wurden alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtet, ab 2005 ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards aufzustellen [...]. Der Einfluss der International Financial Reporting Standards auf die deutsche Bilanzierungspraxis wuchs durch diese Verordnung und deren Umsetzung durch den Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsformgesetz deutlich an, ebenso die kontrovers geführten Diskussionen darüber, welches Rechnungslegungssystem denn besser geeignet ist, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. In Deutschland wird der handelsrechtliche Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemä er Buchführung aufgestellt [...]. Das dominierende Ziel der deutschen Rechnungslegung ist der Gläubigerschutz. Dieser soll bei kapitalmarktorientierten Unternehmen vor allem durch eine vorsichtige Gewinnermittlung und -ausschüttung realisiert werden. Aus dem Rechnungslegungszweck des Gläubigerschutzes hat sich das Vorsichtsprinzip abgeleitet, welches im deutschen Handelsrecht eine exponierte Stellung einnimmt. Unter dem Vorsichtsprinzip subsumieren sich zwei weitere Grundprinzipien mit ihren Folgeprinzipien welche später ausführlicher behandelt werden. Das Vorsichtsprinzip ist auch unter den IFRS bekannt, ihm wird allerdings weit weniger Bedeutung beigemessen als in Deutschland, da das primäre Rechnungslegungsziel nicht der Gläubigerschutz, sondern das der entscheidungsrelevanten Informationsvermittlung ist. In dieser Arbeit werden zuerst die Grundlagen der beiden R