Die Zumessung der Geldbuße Gegen den Rechtsträger Einer Unternehmensvereinigung (in German)
Julian Stegerer
Synopsis "Die Zumessung der Geldbuße Gegen den Rechtsträger Einer Unternehmensvereinigung (in German)"
Mit der 10. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber Anderungen in den 81 ff. GWB vorgenommen, welche insbesondere die Bussgeldbemessung betreffen, sich aber teils nur schwer in das wettbewerbsrechtliche Bussgeldrecht einfugen und Anwendungsprobleme provozieren. Es wird untersucht, wie sich die unionsrechtlich vorgezeichnete, speziell fur die Sanktionierung des Rechtstragers einer Unternehmensvereinigung geschaffene, Erweiterung des Bussgeldrahmens nach 81c Abs. 4 GWB auf die Zumessung der Geldbusse auswirkt. Ausserdem wird problematisiert, ob die in 81d GWB neu normierten Zumessungskriterien, die teils nur Unternehmen in Bezug nehmen, bei der Sanktionierung des Rechtstragers einer Unternehmensvereinigung angewandt werden konnen oder mussen. Mit der 10. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber Anderungen in den 81 ff. GWB vorgenommen, welche insbesondere die Bussgeldbemessung betreffen, sich aber teils nur schwer in das wettbewerbsrechtliche Bussgeldrecht einfugen und Anwendungsprobleme provozieren. Es wird untersucht, wie sich die unionsrechtlich vorgezeichnete, speziell fur die Sanktionierung des Rechtstragers einer Unternehmensvereinigung geschaffene, Erweiterung des Bussgeldrahmens nach 81c Abs. 4 GWB auf die Zumessung der Geldbusse auswirkt. Ausserdem wird problematisiert, ob die in 81d GWB neu normierten Zumessungskriterien, die teils nur Unternehmen in Bezug nehmen, bei der Sanktionierung des Rechtstragers einer Unternehmensvereinigung angewandt werden konnen oder mussen. Mit der 10. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber Anderungen in den 81 ff. GWB vorgenommen, welche insbesondere die Bussgeldbemessung betreffen, sich aber teils nur schwer in das wettbewerbsrechtliche Bussgeldrecht einfugen und Anwendungsprobleme provozieren. Es wird untersucht, wie sich die unionsrechtlich vorgezeichnete, speziell fur die Sanktionierung des Rechtstragers einer Unternehmensvereinigung geschaffene, Erweiterung des Bussgeldrahmens nach 81c Abs. 4 GWB auf die Zumessung der Geldbusse auswirkt. Ausserdem wird problematisiert, ob die in 81d GWB neu normierten Zumessungskriterien, die teils nur Unternehmen in Bezug nehmen, bei der Sanktionierung des Rechtstragers einer Unternehmensvereinigung angewandt werden konnen oder mussen.